Art. 21 · Wohn- und Gewerbezone
BZO Bürglen · S. 12
1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Die Zahlen WG2 bis WG4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
3Der Gewerbebonus dient zur Förderung und Erhaltung des Gewerbeanteils in der Wohnund Gewerbezone. Der Gewerbebonus kann beansprucht werden, wenn mindestens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche gewerblich genutzt werden. Der Gewerbebonus beträgt 0.05 bei einem Gewerbeanteil von mind. 10 % und erhöht sich linear bis max. 0.20 bei einem Gewerbeanteil von 30 % und grösser. 4. Unterabschnitt: Arbeitszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.