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Art. 20 · Wohnzonen W1, W2, W3, WL

BZO Bürglen · S. 12

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1Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.

2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.

3Die Zahlen W1 bis W3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.

4In der Wohnzone im Landschaftsgebiet (WL) ist der bisherige Bestand der bestehenden Ausnützung für Renovationen und Ersatzbauten gewährleistet. Die Baukommission kann eine angemessene Erweiterung des bestehenden Bauvolumens bewilligen. 3. Unterabschnitt: Gemischte Zonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.