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Art. 19 · Ausnahmen

BZO Bürglen · S. 11

Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften und Plänen des Kantons oder der Gemeinden können bewilligt werden, wenn:

a)wichtige Gründe das rechtfertigen; und b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen 12 2. Unterabschnitt: Wohnzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.