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Art. 5.2.4 · Reduktion des Gebäudeabstandes
BZO Bülach · S. 26 · Original-PDF
5.2.4 Reduktion des Gebäudeabstandes Innerhalb des gleichen Grundstücks kann der Gebäudeabstand für Massivbauten, soweit keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, auf 3.50 m reduziert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.