← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.2.1 · Nutzweise

BZO Bülach · S. 3 · Original-PDF

4.2.1 Nutzweise 4.2.1 Nutzweise Es sind nur Wohnungen und Arbeitsräume im Sinne von § 52 Absatz 1 PBG zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.