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Art. 4.2.1 · Nutzweise
BZO Bülach · S. 3 · Original-PDF
4.2.1 Nutzweise 4.2.1 Nutzweise Es sind nur Wohnungen und Arbeitsräume im Sinne von § 52 Absatz 1 PBG zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.