Art. 2.4.3 · Dachgestaltung
BZO Bülach · S. 14 · Original-PDF
2.4.3 Dachgestaltung
1Dachformen und -neigungen haben im Übergangsbereich zur Kernzone KB auf die Dachlandschaft der Altstadt Rücksicht zu nehmen.
2Dachaufbauten sind nur für das erste Dachgeschoss und in Form von Schleppgauben oder Giebellukarnen zulässig.
3Pult- und Flachdächer sind für Besondere Gebäude zulässig.
4Dacheinschnitte dürfen mit insgesamt höchstens 5% der Dachaufrissfläche erstellt werden.
5Vereinzelte Dachflächenfenster sind bis zu einer Grösse von höchstens 0.50 m2 Glasfläche zulässig, sofern sie gesamthaft nicht mehr als 3% der Dachaufrissfläche betragen. Seite 14
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.