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Art. 2.2.1 · Neubauten
BZO Bülach · S. 10 · Original-PDF
2.2.1 Neubauten Die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhe sowie die Fassaden von Neubauten müssen dem Erscheinungsbild der Altstadt sowie den bestehenden Baufluchten entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.