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Art. 13.4 · Begutachtung
BZO Bülach · S. 40 · Original-PDF
13.4 Begutachtung Arealüberbauungen sind durch die städtische Kommission für Stadtgestaltung in städtebaulicharchitektonischer Sicht zuhanden der Baubehörde begutachten zu lassen. Seite 40
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.