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Art. 13.3 · Besondere Bauvorschriften
BZO Bülach · S. 40 · Original-PDF
13.3 Besondere Bauvorschriften
1Die zonengemässe Baumassenziffer darf um höchstens einen Zehntel überschritten werden.
2Die Gebäudehöhe darf wie folgt heraufgesetzt werden:
–in den Zonen W 3.0 und WG 3.0A auf max. 13.50 m
–in den Zonen W 1.6, W1.9, W2.2 und WG 2.2 auf max. 10.50 m
3Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.
4Gegenüber Nachbargrundstücken gelten die zonengemässen Grenzabstände.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.