← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis
Art. 12.5 · Spiel- und Ruheflächen
BZO Bülach · S. 37 · Original-PDF
12.5 Spiel- und Ruheflächen
1Für Bauten mit vier und mehr Wohnungen sind zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen abseits vom Verkehr anzulegen.
2Sie haben pro 300 m3 Wohnbauvolumen mindestens 20.00 m2 aufzuweisen.
3Abweichungen von diesem Mass sind in Kernzonen, Zentrumszonen und der Wohn- und Industriezone zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.