Art. 52 · Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
Raummasse, Fenstergrössen, Nebenräume
2Die Fensterfläche je Raum hat mind. 1/10 der Bodenfläche zu betragen. Die Fenster müssen direkt ins Freie führen.
3Bei Dachfensterflächen kann die Fensterfläche (Lüftungsöffnung) bis auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche reduziert werden.
4Die Mindestfläche von Wohnräumen in Mehrfamilienhäusern beträgt 10 m2.
5In Mehrfamilienhäusern müssen im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung Nebenräume (Abstellräume) von mindestens 4 m2 pro Wohnung und Kellerräume von mindestens 5 m2 Fläche für eine Einzimmerwohnung und für jedes weitere Zimmer 1 m2 zusätzlich geschaffen werden.
1Die Erstellung von Parkfeldern für Personenwagen über das Angebot gemäss kantonalem Recht hinaus ist nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.