Art. 50 · Energiesparmassnahmen, Energieeffizienz
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 23 · Original-PDF
2Auf Gebäuden mit Substanzschutz sind Energieerzeugungsanlagen möglichst in die Dachkonstruktion zu integrieren. Die zuständige Instanz kann für Solaranlagen auf Schutzobjekten Auflagen zu gestalterischer Anordnung erlassen oder die Realisierung von Solaranlagen ganz ausschliessen.
3Steht Fernwärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme zur Verfügung, ist ein Anschluss namentlich unter den Gesichtspunkten der technischen Machbarkeit und des längerfristigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag zu prüfen.
4Die Gemeinde kann verlangen, dass Vorinstallationen für künftige Energienutzungen realisiert werden.
1Die Orientierung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Nordost bis Nordwest orientierte Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.