Art. 17 · Strukturplangebiet «Aarauerstrasse / Unteres Torfeld»
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
Strukturplangebiet «Aarauerstrasse / Unteres Torfeld» Die folgenden Aspekte sind im Strukturplan in Koordination mit der Entwicklung in der Stadt Aarau zu berücksichtigen:
a)Der Strassenraum Aarauerstrasse (Fassade zu Fassade) und insbesondere die Vorbereiche sind auf die Erdgeschossnutzungen abgestimmt und attraktiv zu gestalten.
b)Gebäudetypologie und -stellung, z.B. Einhaltung einer Baulinie entlang der Aarauerstrasse,
c)Entlang der Aarauerstrasse kann mit Zustimmung des Nachbarn die geschlossene Bauweise für zusammenhängende Gebäudegruppen vorgesehen werden,
d)Sorgfältige Übergänge, insbesondere bei Wohnzonen zur Arbeitszone A II,
e)Freiraumsituation, insbesondere der Anteil der versiegelten Flächen und die Gestaltung der Frei- und Grünräume, f) Erschliessungs- und Mobilitätsgrundsätze, wie insbesondere gemeinsame Parkierung und der Bevorzugung unterirdischer Parkierung.
2Werden die Vorgaben des Strukturplans Aarauerstrasse / Unteres Torfeld mit einem Baugesuch umgesetzt und die Qualitätsanforderungen gemäss § 4 eingehalten, kann der Gemeinderat folgende maximalen Abweichungen zu den zonengemässen Bestimmungen zulassen: Wohnzone b:
a)Gesamthöhe bis 15.50 m
b)Ausnützung bis 1.0 7 Wohn- und Arbeitszone WA
c)Gesamthöhe bis 18.00 m
d)Ausnützung bis 1.2 Zentrumszone Aarauerstrasse
e)Gesamthöhe bis 19.00 m; werden mehr als vier Geschosse realisiert, erhöht sich der Grenzabstand pro Geschoss um 1.00 m. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Masse.
3Entstehen wesentliche Mehrwerte aufgrund von Mehrnutzungen, kann die Gemeinde den Ausgleich zu Gunsten der Öffentlichkeit mittels verwaltungsrechtlichen Verträgen sichern. 8 3. Zonenvorschriften Der Bauzonen- und Kulturlandplan scheidet folgende Bauzonen aus:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.