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Art. 16 · Strukturpläne

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

2Die Strukturpläne steuern die gewünschte ortsbauliche Entwicklung für grössere zusammenhängende Gebiete, die sich über mehrere Grundzonen erstrecken können. Sie definieren Eckpunkte der angestrebten Entwicklung 6 wie Nutzung, Gebäudetypologie und -stellung, Höhenentwicklung, Freiraumsituation, Erschliessungs- und Mobilitätsgrundsätze.

3Die Strukturpläne sind Grundlage für die Abweichungen von der Regelbauweise der Grundzone, welche der Gemeinderat aufgrund der Bestimmungen der überlagerten Zonen von § 17 ganz oder teilweise bewilligen kann, wenn ein Baugesuch die Bedingungen des Strukturplans erfüllt. Der Gemeinderat zieht zur Beurteilung der Baugesuche das Fachgremium gemäss § 66 bei.

4Der Gemeinderat kann die Strukturpläne auch mit einem Gestaltungsplan nach § 5 umsetzen, welcher eine planerisch und ortsbaulich zweckmässige Fläche zu umfassen hat.

5Der Gemeinderat erlässt die Strukturpläne innert 3 Jahren ab Genehmigung der Gesamtrevision Nutzungsplanung.

1Das Gebiet Aarauerstrasse / Unteres Torfeld soll zu einem attraktiven und urbanen Quartier mit verdichteter Bauweise sowie hoher Wohn-, Arbeitsund Freiraumqualität entwickelt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.