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Art. 78 · Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 33 · Original-PDF

1 Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude der zonengemässe, kleine Grenzabstand einzuhalten. 2 In Abweichung zu § 47 Abs. 2 BauG kann dieser Abstand weder aufgehoben noch reduziert werden. C. Gewerbe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.