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Art. 77 · Näherbau
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 32 · Original-PDF
Wenn auf Nachbargrundstücken bereits Bauten mit zu geringem Grenzabstand stehen, kann der Gebäudeabstand ohne Dienstbarkeitsvertrag verringert werden, wenn dies städtebaulich tragbar ist. Der Grenzabstand ist in diesem Fall einzuhalten. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 31
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.