← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis

Art. 76 · Wohnanteil

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 32 · Original-PDF

1 Der Wohnanteil entspricht der Verhältniszahl in Prozent zwischen der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche und der gesamten anrechenbaren Geschossfläche. 2 Der Stadtrat kann bei bestehenden Bauten oder bei besonderer Lärmbelastung einen reduzierten Wohnanteil bewilligen. B. Abstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.