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Art. 8 · Abbrüche
BZO Brütten · S. 7
Abbrüche werden nur bewilligt, wenn die entstehende Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder die Erstellung des Ersatz- oder Neubaus gesichert ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.