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Art. 58 · Aussenbeleuchtungen, die nicht der öffentlichen Sicherheit dienen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 36 · Original-PDF
, sind sparsam und gezielt einzusetzen. Beleuchtungen im Freien sind grundsätzlich von oben nach unten auszurichten. Exzessive Beleuch tungsanlagen wie Skybeamer und Objektbestrahlungen sind nicht zu Aussen beleuchtungen lässig. Beleuchtungen direkt in den Naturraum sind zu vermeiden.
2Für öffentliche Gebäude mit Repräsentationsfunktion oder für Bau denkmäler kann der Stadtrat Ausnahmen gestatten. BNO Stadt Bremgarten 32 7. TEIL Vollzug, Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.