Art. 54
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 34 · Original-PDF
1Die Gestaltung der Dächer, insbesondere die Wahl der Dachform, des Bedachungsmaterials und der Dachfarbe sowie die Gestaltung von Dachdurchbrüchen bedarf besonderer Sorgfalt. Dabei ist auf das Quar tierbild Rücksicht zu nehmen. Dachgestaltung
2In Dachgeschossen haben sich Dachdurchbrüche in Grösse, Form und Material gut ins Dach zu integrieren.
3Mit Ausnahme von begehbaren Terrassen sind Flachdächer und Pult dächer bis zu einer Neigung von 10“ mit einer wasserspeichernden, ge nügend starken Vegetationsschicht ökologisch wertvoll zu begrünen. BNO Stadt Bremgarten 30 * Anlagen zur Gewinnung von Energie dürfen das Ortsbild nicht beein trächtigen. Insbesondere dürfen sie keine reflektierende Wirkung ha ben. ® Technische Dachaufbauten wie z.B. Kühl-, Heizungs- und Lüftungs anlagen und weitere nicht auf den Standort auf dem Dach angewiesene technische Bauten sind innerhalb des zulässigen Bauvolumens (Licht raumprofil) zu integrieren. ® Zum Schutz des Ortsbildes mit der Klosteranlage Hermetschwil sind alle Steildächer östlich der Kantonsstrasse K 260 und südlich des Wald stücks Rüsshalde mit dunkelbraunen oder braun engobierten Dachein deckungen zu versehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.