Art. 35 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF
Zone Schutzziel
–Brut- und Nahrungsbiotop
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein, Vernetzungselement
–Windschutz
–vielfältiger Übergangsbereich
–Artenreichtum Hecken-, Feld- und Ufergehölz Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen Naturelement
–Weiher und ihre Umgebung sind als Feuchtstandort (Weiher) wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten
–Weiher vor Verlandung schützen
–Erhalten und Fördern der typischen, Magerstandort (Wiese) auf einen Lebensraum mit nährstoff armen Bedingungen angewiesenen Pflanzen und Tierarten. Bei Fliessgewässern ausserhalb der Bauzonen mit einer Gerinnesohle von weniger als 2 m Breite beträgt der Abstand für Bauten und Anlagen zum Rand der Gerinnesohle mindestens 6 m, sofern diese nicht gestützt auf Art. 41c GSchV im Gewässerraum erstellt werden dürfen. Die im Bauzonen- oder Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu pflegen.
2Folgende Naturobjekte sind geschützt: Bewirtschaftung und Unterhalt Nutzungseinschränkungen
–Struktur erhalten
–periodisch im Rhythmus von 5-8 Jahren abschnittweise auslichten, biologischen Wert nicht vermindern, im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen
–ausschlagkräftige Arten zu Gunsten von langsam wachsenden Arten stärker zu rückschneiden
–Markante Bäume nicht entfernen
–Pufferstreifen von 3 m Breite; kein Dün gen, kein Einsatz von chemischen Mit teln, kein Mulchen, keine (Hoch)-bauten zulässig.
–Erhalt und Pflege auf lange Lebensdauer
–freistehender Baum bei natürlichem Ab gang ersetzen
–Wenn zwingende Gründe es erfordern, kann der Stadtrat eine Schlagbewilligung mit Ersatzauflagen erteilen.
–umgebenden Wald resp. Bestockung im nahen Umfeld periodisch auslichten.
–Ausdehnung der Weiher erhalten.
–Extensive, dem Standort angepasste Be wirtschaftung als Heuwiese
–Keine Düngung, chemische Hilfsstoffe und Beweidung
–Strukturvielfalt durch gestaffelte Mahd auf Teilflächen ab 15. Juni fördern, ab 1. Juli Altgrasinseln belassen
–siedlungs- und landschaftsprägendes BNO Stadt Bremgarten 23
–Ungeschmälerte Erhaltung der land
–Erhaltung Naturobjekte (Reuss-Prallhang, erratischer Block) schaftlichen Wirkung und Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.