← BZO Bonstetten · Inhaltsverzeichnis

Art. 3.3 · Dachaufbauten

BZO Bonstetten · S. 11 · Original-PDF

3.3 Dachaufbauten 3 Wird die zulässige Vollgeschosszahl nicht in Anspruch genommen, können Dachaufbauten im ersten Dachgeschoss gesamthaft bis die Hälfte der entsprechenden Fassadenlänge breit sein. Das Dachgeschoss muss als solches erkennbar bleiben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.