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Art. 8 · Schutzzone (SZ)
BZO Baureglement Bolligen · S. 15 · Original-PDF
1In den Schutzzonen ist die Nutzung der bestehenden Gebäude zulässig. Kleinbauten sind nicht gestattet. Bei der Behandlung von Baugesuchen sind die Fachstellen des Kantons beizuziehen.
2Es gelten die Vorschriften der ES III. ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.