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Art. 49 · Der Gemeinderat beschliesst über alle der Gemeinde übertragenen …
BZO Baureglement Bolligen · S. 34 · Original-PDF
planungsrechtlichen Angelegenheiten, soweit die Gemeindeverfassung nicht ein anderes Organ als zuständig erklärt. Gemeinderat
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.