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Art. 44 · Gebietsfremde Pflanzen (Neophyten), welche Krankheiten übertragen, die …

BZO Baureglement Bolligen · S. 31 · Original-PDF

Gesundheit gefährden oder die biologische Vielfalt bedrohen können, dürfen nicht freigesetzt werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Gebietsfremde und schädliche Pflanzen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.