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Art. 52 · Ausnahmen von den Zonenvorschriften

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 20 · Original-PDF

1Der Gemeinderat ist berechtigt, in Abwägung öffentlicher und privater Inter­ essen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles bei der Baubewilligungsbehörde schriftlich und begründet Ausnahmen von den kommunalen Zonenvorschriften zu beantragen. Massgebend sind die Kriteri­ en gemäss § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 8. Januar 1998 zum Raumpla­ nungs- und Baugesetz.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.