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Art. 52 · Ausnahmen von den Zonenvorschriften
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 20 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ist berechtigt, in Abwägung öffentlicher und privater Inter essen sowie in Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles bei der Baubewilligungsbehörde schriftlich und begründet Ausnahmen von den kommunalen Zonenvorschriften zu beantragen. Massgebend sind die Kriteri en gemäss § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 8. Januar 1998 zum Raumpla nungs- und Baugesetz.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.