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Art. 48 · Archäologische Schutzzonen (siehe Erwägungen RRB)

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 18 · Original-PDF

1 § 19 RBV.

2Archäologische Schutzobjekte kennzeichnen Fundstellen von Siedlungs­ resten früherer Kulturen. An diesen Stellen sind weitere Funde zu erwarten: a. Pos. 1: Spätbronzezeitliche Brandgräber (Nr. 1 nur zur Orientierung, da innerhalb des Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen liegend) b. Pos. 2: Eisenzeitliche Brandgräber c. Pos. 3: Eisenzeitliche und frühmittelalterliche Gräber d. Pos. 4: Römerzeitliche Gräber e. Pos. 5: Spätbronze- und eisenzeitliche Gräber

3Im Bereich dieser Schutzobjekte und deren Umgebung ist vor jeglichen Grabarbeiten die Abteilung Archäologie des Amtes für Kultur zu informieren.

6Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.