Art. 27 · Geschützte Gebäude
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 11 · Original-PDF
1Die geschützten Bauten sind in folgende Kategorien unterteilt: a. Kommunal geschützte Bauten b. Kantonale Denkmalschutzobjekte (zur Orientierung; siehe Erwägun gen RRB Nr. 429 vom 1.4.2008).
2Den geschützten Bauten kommt als Einzelobjekt und als Bestandteil des gewachsenen Dorfbildes ein hoher Stellenwert zu. Sie sind vor Zerfall zu schützen und dürfen nicht abgebrochen werden. Bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit al ler Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals zu erfolgen. Dies gilt auch für die dazugehörende Umgebung. Im Innern sind bauliche Veränderungen soweit möglich, als dadurch wertvolle Bauteile nicht beeinträchtigt werden oder verloren gehen.
3Die im Zonenplan mit einem Stern bezeichneten Bauten unterstehen kantonalem Schutz. Bauliche Massnahmen und Renovationen im Innern und am Äussern sind nur mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege zuläs sig. § 28 * …
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