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Art. 26 · Bauten und Bauteile zwischen Bau- und Strassenlinien

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 10 · Original-PDF

1Für Gemeinde- und Privatstrassen gilt: Anlagen der Energie- und Wasser­ versorgung sowie der Telekommunikation, ebenso wie Velounterstände in Leichtbauweise, Gartenmauern und Einfriedigungen bis 1.2 m Höhe dürfen an die Strassenlinien gebaut werden. Hecken haben einen Abstand von 0.6 m einzuhalten (Stamm).

2Für Kantonsstrassen ist die Einwilligung der Strasseneigentümerin, in Ab­ sprache mit der Gemeinde, notwendig. 10 Gemeinde Birsfelden 7.1-1 4.4 Weitere Vorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.