← BZO Birsfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 19 · Attikageschosse auf Flachdächern

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 8 · Original-PDF

1Mit Attikageschossen werden Dachaufbauten auf Flachdächern bezeichnet (siehe erläuternde Abbildung im Anhang). Die Höhe des Attikageschosses darf, gemessen ab Oberkante der rohen Decke bis zur Oberkante der rohen Dachkonstruktion des Aufbaus, maximal 3.0 m betragen. Zusätzliche Auf­ bauten sind verboten. 8 Gemeinde Birsfelden 7.1-1

2Die Fläche des geschlossen ausgeführten Attikageschosses inklusive tech­ nischer Anlagen darf maximal zwei Drittel der Fläche des darunterliegenden Geschosses betragen. Zusätzlich zur Fläche des Attikageschosses dürfen im Attikageschoss maximal 10% der Gebäudegrundfläche überdacht werden (gedeckter Sitzplatz, etc.). (siehe Erwägungen RRB Nr. 429 vom 1.4.2008).

3Das Attikageschoss muss allseitig gegenüber der darunterliegenden Fassade mindestens 1 m Rücksprung aufweisen. Dieser Rücksprung gilt auch für offene Bauteile (Vordach, Sitzplatzüberdeckung, etc.). Ausgenom­ men davon sind allfällige Erschliessungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.