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Art. 17 · Dachform

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 8 · Original-PDF

1Die Dachform für Haupt- und Nebenbauten ist in allen Zonen frei. Ausnah­ me bilden diejenigen Gebiete, welche aus Gründen des Ortsbildschutzes speziell zu behandeln sind (siehe erläuternde Abbildungen im Anhang; siehe Erwägungen RRB Nr. 429 vom 1.4.2008).

2Die Breite von Wiederkehr und Quergiebel auf Satteldächern darf höchs­ tens die Hälfte der zugehörigen Fassadenlänge betragen. Dies gilt auch für Kreuzgiebel.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.