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Art. 6 · Gebühren und Erschliessungsbeiträge
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3 · Original-PDF
1 Die Baubehörde erhebt für die Behandlung der Baugesuche und die Überwachung der Bauten
Gebühren, die der Gemeinderat festlegt.
2 Die Baukommission kann Kostenvorschüsse verlangen und die Aufnahme ihrer Arbeit von deren
Bezahlung abhängig machen.
3 Die Grundeigentümerbeiträge und –gebühren für die Erschliessungswerke wie Strassen, Kanali-
sation, Wasserversorgung, Elektrizitätsversorgung und Gemeinschaftsantenne sind in separaten
Reglementen geregelt.
III. Bauvorschriften
1. Verkehr
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.