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Art. 5 · Meldepflicht / Baukontrolle

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3 · Original-PDF

Die Bauherrschaft hat der Bauverwaltung folgende Baustadien zu melden:

–Baubeginn

–Errichtung des Schnurgerüstes

–Erstellung der Anschlüsse an die öffentlichen Werkleitungen vor dem Eindecken

–Vollendung des Rohbaus

–Bauvollendung

–Schutzräume gemäss den speziellen Vorschriften

–Allfällige weitere Meldungen gemäss dem Entscheid der Baubehörde

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.