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Art. 5 · Meldepflicht / Baukontrolle
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 3 · Original-PDF
Die Bauherrschaft hat der Bauverwaltung folgende Baustadien zu melden:
–Baubeginn
–Errichtung des Schnurgerüstes
–Erstellung der Anschlüsse an die öffentlichen Werkleitungen vor dem Eindecken
–Vollendung des Rohbaus
–Bauvollendung
–Schutzräume gemäss den speziellen Vorschriften
–Allfällige weitere Meldungen gemäss dem Entscheid der Baubehörde
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.