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Art. 4 · Einsprache / Beschwerde im Baubewilligungsverfahren

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 2 · Original-PDF

Einsprache / Beschwerde im Baubewilligungs

verfahren

1 Gegen Verfügungen und Entscheide der Baubehörden kann beim Baudepartement des Kantons

Solothurn Beschwerde geführt werden.

2 Beschwerden sind innert 10 Tagen, vom Datum der Zustellung des Entscheides an gerechnet,

schriftlich und begründet einzureichen. Für das Verfahren ist das Gesetz über den Rechtsschutz

in Verwaltungssachen massgebend.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.