← BZO Biberist · Inhaltsverzeichnis
Art. 38 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 16 · Original-PDF
öBA
1Zweck Sicherung der für öffentliche Bauten und Anlagen benötigten Flächen.
2Nutzung Es sind öffentliche Bauten mit ein, zwei oder drei Geschossen zulässig.
3Baumasse Grünflächenziffer min. 20%
Geschosszahl 1 - 3 G
Gebäudehöhe max. 10.50 m
4Besondere Bestimmungen Das der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeteilte Areal ist der
Abtretungspflicht gemäss § 34 Abs. 3 PBG unterstellt.
5Empfindlichkeitsstufe ES II (Gebiete mit Aufstufungen in ES III sind im Bauzonenplan bezeich-
net).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.