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Art. 37 · Industriezone mit beschränkter Bauhöhe

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 15 · Original-PDF

ImB

1Zweck Ansiedlung und Entwicklung arbeitsplatzintensiver Industriebetriebe.

2Nutzung Es gelten die Bestimmungen der Industriezone I 1 (§ 35).

3Baumasse Grünflächenziffer min. 10%

Gebäudehöhe beschränkt auf die absolute Höhe von 466.50 m.ü.M.

(ausgenommen sind Kamine und technische Aufbauten)

4Umgebung a Die Baubehörde kann im Einzelfall zusätzliche Anpflanzungen verlan-

gen. Dem Baugesuch ist ein Plan der Freiflächengestaltung beizulegen.

b Mindestens die Hälfte der nach Grünflächenziffer verlangten Fläche ist

mit Bäumen, Sträuchern und Hecken zu bepflanzen, wobei nach Mög-

lichkeit pro 1500 m2 Arealfläche mindestens ein hochstämmiger Baum

zu pflanzen ist.

6Empfindlichkeitsstufe ES IV

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.