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Art. 9 · Zone für öffentliche Zwecke

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 14 · Original-PDF

(§ 48 PBG)

1In der Zone für öffentliche Zwecke sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zulässig, die überwiegend zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden und dem in Anhang 2 umschriebenen Zonenzweck entsprechen.

2Die Einzelheiten der Nutzung und die Baumasse werden im Einzelfall unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt.

3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe gemäss Anhang 2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.