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Art. 10 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 14 · Original-PDF

(§ 49 PBG)

1In der Zone für Sport- und Freizeitanlagen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Sport-, Spiel- und Freizeitbedürfnisse zulässig, die dem in Anhang 3 umschriebenen Zonenzweck entsprechen.

2Die Einzelheiten der Nutzung und die Baumasse werden im Einzelfall unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen festgelegt.

3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe gemäss Anhang 3.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.