Art. 8 · Spezielle Wohn-, Misch-, Arbeits- und Sonderbauzonen
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 13 · Original-PDF
1Die Speziellen Wohn-, Misch-, Arbeits- und Sonderbauzonen tragen den speziellen Nutzungs-, Schutz-, Erhaltungs- und Gestaltungsansprüchen Rechnung, die sich bei einzelnen Gebieten aufgrund besonderer Umstände ergeben.
2Für die einzelnen Gebiete werden in Anhang 1 folgende Festlegungen gemacht: a) Zweck,
b)Art der Nutzung, c) Mass der Nutzung,
d)Lärm-Empfindlichkeitsstufe,
e)Zusatzbestimmungen.
3In den Sonderbauzonen müssen Bauten und Anlagen, sobald sie nicht mehr dem Zonenzweck entsprechend genutzt werden, zurückgebaut und das Gelände für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung rekultiviert werden. Spätestens nach Abschluss der Rekultivierung wird das von der Sonderbauzone erfasste Land in dem dafür vorgesehenen Verfahren wieder der Landwirtschaftszone zugeführt.
23Ausgenommen Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen.
24Bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung) ist die minimale Fassadenhöhe auf den Traufseiten einzuhalten. Bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung) auf allen Gebäudeseiten.
25Im Rahmen von Gestaltungsplänen kann von der minimalen Fassadenhöhe abgewichen werden. Gemeinde Beromünster 14 ecoptima Bau- und Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.