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Art. 7 · Mischzonen

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 12 · Original-PDF

(§ 35 Abs. 6 PBG)

1In den Mischzonen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen und für nicht oder nur mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.

2Entlang den im Zonenplan markierten Strassenabschnitten gilt in der ersten Bautiefe ein Mindestanteil an Dienstleistungs- und Gewerbenutzung von 20% der Hauptnutzfläche (HNF).

3Bei überwiegenden öffentlichen Interessen kann der Gemeinderat im Einzelfall Ausnahmen vom Mindestanteil nach Abs. 2 gewähren.

4In den Mischzonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:

Mischzone A Mischzone B max. Gesamthöhe 11.0 m 14.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung)20 8.5 m 11.5 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung)17 21 8.5 m 11.5 m Hangzuschlag zur Fassadenhöhe in Hanglagen22 2.0 m 2.0 m

20Partielle Fassadenerhebungen, deren Breite insgesamt nicht mehr als 2/5 des jeweiligen Fassadenabschnitts beträgt, werden nicht an die Fassadenhöhe angerechnet.

21Die Fassadenhöhe gilt für die Fassaden bzw. Fassadenteile, bei denen das oberste Geschoss gemäss Art. 29 zurückversetzt ist.

22Als Hanglage gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, welche in der innerhalb der Fassadenlinie gemessen Falllinie wenigstens 9% beträgt. Der Hangzuschlag gilt für alle Fassaden ausser der bergseitigen. Gemeinde Beromünster 13 ecoptima Bau- und Zonenreglement min. Fassadenhöhe für Neu –und Ersatzbauten23 24 25 5.5 m 8.5 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) bei einem Wohnanteil ab 30% der Hauptnutzfläche (pro Grundstück) 0.24 0.24 max. ÜZ bei einem Wohnanteil bis 30% der Hauptnutzfläche (pro Grundstück) 0.35 0.35 0.07, mindestens jedoch 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m , welche nur Nebennutzflächen aufweisen

5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.