Art. 6 · Arbeitszonen
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 11 · Original-PDF
(§ 46 PBG)
1In den Arbeitszonen sind Bauten und Anlagen für Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe zulässig. Nicht zulässig sind Betriebe, die überwiegend der Lagernutzung dienen.
2Verkaufsgeschäfte sind in den Arbeitszonen nur bis zu einer Nettofläche von 200 m2 oder in Zusammenhang mit Eigenproduktion zulässig.
3Wohnungen sind in den Arbeitszonen nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Wohnungen für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal.
4In den Arbeitszonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:
Arbeitszone A Arbeitszone B max. Gesamthöhe 12.0 m 15.0 m min. Fassadenhöhe für Neuund Ersatzbauten 17 18 19 8.0 m 11.0 m Grenzabstand 4.0 m 5.0 m min. Grünflächenziffer 0.15, ergänzend gilt Absatz 5 0.15, ergänzend gilt Absatz 5
5Die Grünflächenziffer darf bis auf 0.10 reduziert werden, wenn anstelle der anrechenbaren Grünfläche Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Verbesserung der örtlichen mikroklimatischen Verhältnisse getroffen werden, z.B. - Anlage von naturnahen Flächen (z.B. artenreiche Blumenwiese, Magerwiesen, Feuchtwiesen), - Pflanzung von artenreichen Hecken aus einheimischen Straucharten, - Pflanzung von standortgerechten, einheimischen Bäumen, - naturnahe Begrünung von Fassaden, Mauern oder Zäunen, - Begrünung von Abstellflächen.
6Die Überbauungsziffer und die Gebäudelänge werden im Einzelfall aufgrund der betrieblichen Bedürfnisse sowie der öffentlichen Interessen an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung einerseits und an einer haushälterischen Bodennutzung 17 ausgenommen Kleinbauten nach § 112a Abs. 2 lit. c PBG und Anbauten nach § 112a lit. d PBG
18Bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung) ist die minimale Fassadenhöhe auf den Traufseiten einzuhalten. Bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung) auf allen Gebäudeseiten.
19In begründeten Fällen, namentlich bei speziellen betriebsbedingten Bedürfnissen, können Ausnahmen von der minimalen Fassadenhöhe gewährt werden. Gemeinde Beromünster 12 ecoptima Bau- und Zonenreglement andererseits festgelegt. Grundlage ist die Beurteilung einer Kommission nach Art. 2 Abs. 4.
7Gebäude und deren Umgebung (auch Lager- und Abstellplätze) sind mit besonderer Sorgfalt zu gestalten und mittels Bepflanzung in das Landschafts- und Siedlungsbild einzugliedern.
8Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.