Art. 31 · Begrünung
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 26 · Original-PDF
1Bei der Gartengestaltung, bei der Bepflanzung von Anlagen, namentlich von Lager-, Abstell-, Park- und Freiflächen, sowie bei der Begrünung von Bauten wie Stützmauern und Stützkonstruktionen sind standortgerechte, überwiegend einheimische Pflanzen zu verwenden.
2In landschaftlich exponierten Lagen und an Siedlungsrändern sind erhöhte Anforderungen an die Einpassung in das Landschaftsbild zu erfüllen.
3In den im Zonenplan als «geplante Bepflanzung» festgelegten Bereichen sind im Rahmen von Bauvorhaben neue Hecken, Randbepflanzungen, Einzelbäume oder Baumreihen zu schaffen. Die Pflanzungen sind unter Beachtung der Verkehrssicherheit und nach den Weisungen des Gemeinderats vorzunehmen. In Zonen mit gemischter Nutzung werden Neupflanzungen auf hauptsächlich gewerblich genutzten Grundstücken nur verlangt bei Bauvorhaben, die eine Änderung zu überwiegender Wohnnutzung vorsehen.
4Invasive standortfremde Pflanzen (Neophyten) gemäss der wissenschaftlich anerkannten Schwarzen Liste / Watch-Liste dürfen nicht verwendet werden und sind dort, wo bereits vorhanden, durch die Grundeigentümer zu bekämpfen.
5Der Gemeinderat bzw. die Kommissionen können insbesondere am Siedlungsrand und in den Arbeitszonen mit dem Baugesuch in Ergänzung zum Umgebungsgestaltungsplan einen Bepflanzungsplan verlangen. Im Bepflanzungsplan ist aufzuzeigen, wie sich die Gebäude und deren Umgebung mittels Bepflanzung in das Landschafts- und Siedlungsbild eingliedern.
6Bei Vorplätzen, Abstellplätzen und Trottoirs sind nach Möglichkeit sickerfähige Beläge zu realisieren. Ein- und Ausfahrten sowie Abstellplätze entlang der Strassen sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Schottergärten ohne ökologischen Nutzen sind nicht erlaubt, ausser für den Fassadenschutz. Bestehende Schottergärten sind spätestens zurückzubauen a) bei Neu- oder Ersatzneubauten,
b)bei Umbauten, mit denen eine Erweiterung der Hauptnutzfläche (HNF) von mindestens 20% einhergeht, c) bei einer baubewilligungspflichtigen Änderung der Umgebung (inkl. Erstellung von Klein- oder Anbauten). Gemeinde Beromünster 27 ecoptima Bau- und Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.