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Art. 90 · Sach- und Fachkommissionen

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 29 · Original-PDF

1Die zuständige Sachkommission des Stadtrats berät Baugesuche, die wesentlich von den Bauvorschriften abweichen. Sie gibt der Baubewilligungsbehörde eine begründete Empfehlung zu den Ausnahmegesuchen ab.

2Der Gemeinderat ernennt eine verwaltungsunabhängige Stadtbildkommission aus 5 bis

7Mitgliedern.

3Die Stadtbildkommission berät den Gemeinderat, die Baubewilligungsbehörde und die zuständigen Verwaltungsabteilungen in Fragen, die das Stadtbild, die Stadtstruktur und die Stadtentwicklung prägend beeinflussen.

4Der Gemeinderat regelt Einzelheiten wie Wahlvoraussetzungen, Amtsdauer, Pflichtenheft und Entschädigung der Stadtbildkommission123. 8. Titel: Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.