← BZO Bern · Inhaltsverzeichnis
Art. 67 · Anlagen für die Sammlung von Siedlungsabfällen
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 22 · Original-PDF
1Das Abfallreglement110 regelt im Interesse eines rationellen Sammeldienstes die Bereitstellung der Siedlungsabfälle für die öffentliche Abfallentsorgung.
2Für grössere Betriebe oder Überbauungen können besondere Arten sowie die Standorte der Bereitstellung vorgeschrieben werden. 2. Kapitel: Verschiedene Vorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.