Art. 34 · Gebäudeabstand
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 12 · Original-PDF
1Der Gebäudeabstand entspricht der Summe der beidseits erforderlichen reglementarischen Grenzabstände.
2Bei Gebäuden auf demselben Grundstück wird der Gebäudeabstand berechnet, wie wenn eine Grenze zwischen ihnen läge.
3Gegenüber altrechtlichen Bauten, die den Grenzabstand nicht einhalten, reduziert sich der Gebäudeabstand um das Mass des fehlenden Grenzabstandes. Art. 34 Gebäudeabstand gGA + kGA = GebA ze gGA + kGA = GebA ze Grenze imaginäre oder Gren
Baulinie tritt an Stelle der Abstandsvorschriften Grenzabstand grosser 20m > Schmalseite / Längsseite Schmalseite < 20m kleiner Grenzabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.