← BZO Bern · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · Öffnung des Vorlandes

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 4 · Original-PDF

Wo ein Autoabstellplatz erstellt werden darf, ist eine Zufahrt von maximal 3,00 m Breite durch das Vorland zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.