Art. 25 · Garage- und Hofzufahrten
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 13
1Die freie Sicht auf Strassen und Trottoir ist gem. Verkehrssicherheit Art. 100 des Strassengesetzes (sGS 732.1) zu gewährleisten.
2Ein- und Ausfahrten sind auf einer Länge von 2.50 m von der Strassenlinie mit maximalem Gefälle von 3 %, im übrigen mit einem Gefälle von höchstens 15 % auszubilden. Wo ein Trottoir besteht, hat der Ausrundungsradius mindestens 1.50 m zu betragen. Zudem ist die VSS SN 640 050 „Grundstückzufahrten“ massgebend.
3Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.