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Art. 26 · Kehrichtbeseitigung, Kompostierung

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 13

1Bei grösseren Überbauungen (Gesamtüberbauungen, Mehrfamilienhäuser, etc.) sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflächen für Entsorgungsbehälter einzurichten sowie Kompostierplätze anzulegen.

2Die Abstellflächen für Entsorgungsbehälter und Kompostierplätze sind in die Umgebungsplanung miteinzubeziehen.

G BESTIMMUNGEN ÜBER BAUVORGANG UND BAUKONTROLLE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.