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Art. 24 · Ersatzabgabe für Motorfahrzeuge

BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 13

Wenn die Abstellplätze auf dem eigenen Grundstück oder in angemessener Nähe nicht verwirklicht werden können, sind Ersatzabgaben gemäss Art. 72 BauG zu leisten. Diese betragen pro fehlenden Autoabstellplatz:

–in der Kernzone Fr. 6'000.--

–in den übrigen Zonen Fr. 5'000.--

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.