← BZO Bellach · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Kommunale Landschaftsschutzzone

BZO Zonenreglement Bellach · S. 22 · Original-PDF

1Zweck Die kommunale Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung der unverbauten Landschaftskammer des Jurasüdfusses.

2Darstellung Im Gesamtplan dargestellt.

3Nutzung Die Nutzung erfolgt gemäss Grundnutzung soweit mit dem Zweck vereinbar. Bauten, bauliche Anlagen, Terrainveränderungen, neue Entwässerungen sowie alle anderen landschaftsverändernden Massnahmen sind unzulässig. Ausnahmen sind für kleinere Bauten, wie Weidunterstände möglich, wenn diese zur Bewirtschaftung erforderlich und auf den beanspruchten Standort angewiesen sind. Die typischen Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Bachläufe usw. sind ungeschmälert zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.